Der Jugendauschuss

Kirchenvorstand Kirchenvorstandssitzung 5 KV
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Der Jugendauschuss und seine Aufgaben

Planung und Koordinierung der Jugendarbeit in der Himmelfahrtskirche

Beratung des Kirchenvorstandes in Themen und Belangen der Jugendarbeit

Beratung des Kirchenvorstandes bei der Bereitstellung der Finanzmittel für die Jugendarbeit

Beratung und Verteilung der vom Kirchenvorstand für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Gelder

Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen

Unterstützung der Hauptamtlichen mit Rat und Tat zur Seite

Abstimmung über die Nutzung und Vermietung der Jugendräume

Der Jugendausschuss wird für 2 Jahre aus allen aktiven ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirchengemeinde gewählt. Diese sollten mindestens 14 Jahre Jahre alt sein, evangelisch sein oder einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören.
Der Jugendausschuss trifft sich regelmäßig in Abständen von 4-5 Wochen in den  - in der Regel sind die Sitzungen öffentlich – Herzliche Einladung hierzu.