Der Jugendauschuss und seine Aufgaben
Planung und Koordinierung der Jugendarbeit in der Himmelfahrtskirche
Beratung des Kirchenvorstandes in Themen und Belangen der Jugendarbeit
Beratung des Kirchenvorstandes bei der Bereitstellung der Finanzmittel für die Jugendarbeit
Beratung und Verteilung der vom Kirchenvorstand für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Gelder
Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen
Unterstützung der Hauptamtlichen mit Rat und Tat zur Seite
Abstimmung über die Nutzung und Vermietung der Jugendräume
Der Jugendausschuss wird für 2 Jahre aus allen aktiven ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirchengemeinde gewählt. Diese sollten mindestens 14 Jahre Jahre alt sein, evangelisch sein oder einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören.
Der Jugendausschuss trifft sich regelmäßig in Abständen von 4-5 Wochen in den - in der Regel sind die Sitzungen öffentlich – Herzliche Einladung hierzu.