Abendmahl mitfeiern

Abendmahl mit Kindern

In unserer Gemeinde sind Kinder zum Abendmahl mit eingeladen, sowohl im "normalen" Hauptgottesdienst, wie auch im Familiengottesdienst.

Dabei liegt es im Ermessen der Eltern, ob und in welchem Alter sie ihre Kinder am Abendmahl teilnehmen lassen wollen. Sinnvoll erscheint der Empfang von Brot oder Hostie und Traubensaft etwa ab dem Kindergartenalter. Kleinere Kinder (und größere, die noch nicht teilnehmen wollen) sind eingeladen mit nach vorne in den Kreis zu kommen und mit Handauflegung gesegnet zu werden. Die Austeilenden achten hier auf die Signale der Eltern oder Kinder.

Laut evangelisch-lutherischem Bekenntnis ist die Zulassungsvorausssetzung für das Abendmahl der Glaube daran, dass die Worte „Für euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden“ wahr sind. (vgl. kleiner Kathechismus von Martin Luther 5,4)

Da wir als Austeilende weder bei Kindern noch bei Erwachsenen den Glauben prüfen können, ist es nicht bekenntnisgemäß eine Altersgrenze als Zulassungsbedingung zu setzen.

Anfang der 2000er Jahre folgte der Kirchenvorstand einer Empfehlung der Synode der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Kinder zum Abendmahl zuzulassen. Schon vorher erfolgte die Umstellung auf Traubensaft.

Leitend für die Entscheidung waren folgende Gedanken:
* Das Abendmahl selber enthält eine Fülle von Aspekten, die auch wir Erwachsenen kaum alle zugleich und in ihrer Tiefe erfassen – vom Geheimnis der Gegenwart Jesu Christi in unserem Feiern ganz abgesehen.

* Kinder können Symbole und Geschichten wie die vom letzten Abendmahl Jesu auf ihre Weise sehr gut begreifen.

* Kinder sind viel unbefangener im Umgang mit Ritualen im Gottesdienst als etwa Jugendliche im Konfirmandenalter. So wollen wir ihnen die Chance geben, in die Praxis der Abendmahlsfeier hineinzufinden, bevor so manches als peinlich empfunden oder mit kritischer Distanz betrachtet wird.

* Und nicht zuletzt: Kinder gehören zu unserer Gemeinschaft!

* So werden die Kinder praktisch zum Abendmahl hingeführt. Darum ist es auch immer wieder Thema: Im Kindergottesdienst, bei Kinderbibeltagen und im Familiengottesdienst, insbesondere wenn das Abendmahl dort auch gefeiert wird.

Hinweis:
Wenn Sie das Abendmahl am Platz empfangen möchten, geben Sie bitte dem Mesner/ der Mesnerin oder dem Pfarrer/ der Pfarrerin bescheid.