Segnung von Lebensgemeinschaften

Altartisch Himmelfahrtskirche, Foto: Kai KappelZwei Menschen, die ein gegenseitiges Bekenntnis zueinander feiern wollen, können in einer gottesdienstlichen Feier gesegnet werden. Seit über einem Jahrzehnt ist ein Dialog über eine Segnung von schwulen und lesbischen Paaren in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern im Gange. Bei der Landessynode im November 2003 zeigten sich "erhebliche Unterschiede und zum Teil gegensätzliche Standpunkte in der theologischen Beurteilung gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung bzw. gleichgeschlechtlicher Partnerschaften". Ergebnis der Beratungen war, dass eine Segenshandlung für schwule/lesbische Paare realisierbar ist, aber nicht in jeder Kirchengemeinde durchgeführt werden kann (vgl. Fürther Erklärung von 1993).

Das bedeutet, dass homophile Paare sich eine Kirchengemeinde und eine/n Pfarrerin/Pfarrer suchen, die/der eine segnende Begleitung vornehmen und aus theologischer Sicht verantworten. Denn in unserer vielschichtigen Kirche gibt es Kirchengemeinden, die sich "nicht (dazu in der Lage sehen), weil sie von ihrem Verständnis der Heiligen Schrift hierfür keinen Auftrag erkennen."

In der Himmelfahrtsgemeinde segnen wir homophile Paare. Wenn Sie Fragen oder Wünsche diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an die Pfarrerinnen/den Pfarrer.

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